BUXTEHUDER BÜRGER-GEMEINSCHAFT, FREIE WÄHLER

Personalausstattung aller Bildungs- und Betreuungseinrichtungen mit kommunaler Beteilung

 

Für die Personalausstattung der Schulen und Bildungseinrichtungen ist überwiegend das Bundesland zuständig. Auch wenn der Träger der Schulen oder Bildungseinrichtungen die Kommune ist, gibt es in Personalfragen nur sehr eingeschränkte Mitsprachemöglichkeiten.

Das kann aus unserer Sicht nicht richtig sein. Der Träger der Einrichtungen muss bei der Personalgestaltung mehr Gewicht bekommen, aus unserer Sicht muss hier mehr Druck aufgebaut werden. Dabei geht es nicht um Einzelpersonalien, sondern darum ausreichend Lehr- und Erziehungspersonal in den Schulen zu beschäftigen, um einen reibungslosen und sinnvollen Lehrbetrieb zu ermöglichen.
Wir sehen es kritisch, dass bei krankheitsbedingtem oder sonstigem Ausfall von Lehrkräften Unterrichtsstunden ausfallen müssen oder der Schulbetrieb so durcheinander gerät, dass ein vernünftiges Lernen für die Schüler nicht gegeben ist.